PM 02.07.2009 --30 Königliches Spiel in beschützter Wohngruppe
AKTUELLES - NewsTicker
Newsletter vom 24.05.18
"Würdevolles Sterben ist ein kümmerndes Gespräch"
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 besagt, dass Patientenverfügungen hinreichend konkret und ausformuliert sein müssen. Keine lebensverlängernden, Maßnahmen ohne weitere Konkretisierung zu wünschen, reicht nicht mehr aus.
Auf dem Wege neue Lebensräume für dementiell veränderte Menschen zu erschließen, ist man im Sozial- und Rehabilitationszentrum in Frankfurt auf findige Ideen gekommen. Wie sie umgesetzt werden, das beschreibt dieser Beitrag....