Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 besagt, dass Patientenverfügungen hinreichend konkret und ausformuliert sein müssen. Keine lebensverlängernden, Maßnahmen ohne weitere Konkretisierung zu wünschen, reicht nicht mehr aus.
"Wie kann es gelingen, dass auch Pflegekräfte verstärkt betreuend aktiv werden?“ Für diese Frage, so Doris Mauczok, Leiterin des August-Stunz-Zentrum in Frankfurt, gebe es unterdessen Lösungsansätze. Einer heißt Zehn-Minuten-Aktivierung: Diese werde auf allen Wohnbereichen von den Pflegeteams für die Bewohner des Zentrums umgesetzt. Hierbei nehmen sich die Pflegenden bewusst Zeit für ein gemeinsames Lied, für das Vortragen eines Gedichts, für Körperübungen.....